Klimaklage

Welches Rechte heute haben Generationen von morgen und welche Instanz(en) setzt sich für ihre Rechte ein, bevor es zu spät ist? Da die Politik und das Unternehmertum im Antagonismus zwischen Kurzzeitlegitimation und Langzeitverantwortung gefangen sind, braucht es eine neutrale Instanz die Rechtsschutz für die Welt der Zukunft übernimmt. Diese Instanz ist die weltweite Gerichtsbarkeit, die neutral, auf Grundlage naturwissenschaftlicher Erkenntnisse, Recht spricht.

Je mehr und schneller die Gerichtsbarkeit das völkerrechtliche »Abkommen von Paris« als  Rechtsgrundlage anerkennt und Klimaklagen auch bei nur indirekter Betroffenheit zulässt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschheit den schlimmsten repräsentativen Konzentrationspfad der Klimaerwärmung verlässt. 

Das was Klimaklagen brauchen ist Geld! Denn betroffen zu sein und Recht zu haben, bedeutet nicht, sich das Recht auch leisten zu können. Es braucht schon sehr viel Idealismus, intrinsische Motivation, Kampfgeist und eben finanzielle Mittel, um eine Klimaklage auf den Weg zu bringen und durch die Instanzen finanzieren zu können.

ESG-E2-Bonus von Greensurance® für Klimaklagen

Viele Menschen sind besorgt, manche haben gar Angst, vor den Folgen der Klimaerwärmung und der massiven Umweltzerstörung auf dem Planeten Erde. Selbst wenn die eigene Betroffenheit spürbar ist, können Verantwortliche nur schwer identifiziert werden. Ist es die Politik, sind es die Unternehmen, ist es die Allmende, die verantwortlich für den Klimawandel oder das Plastik im Meer sind? Wie können Verantwortliche für die eigene Betroffenheit zur Verantwortung gezogen werden? Schwierige Fragen, für die es keine einfachen Antworten gibt. 

Grundsätzlich gilt: Eine Klage gegen staatliches Handeln ist nur dann zulässig, wenn eigene Persönlichkeitsrechte, wie das Eigentum oder die Gesundheit, beeinträchtigt werden. Gegen eine staatliche Entscheidung einer Behörde kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann gegen den Widerspruchsbescheid der Behörde Klage vor einem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Wie aber können die Politik und Unternehmen oder Urlaubsflieger für ihr schädliches Umweltverhaltung zur Verantwortung gezogen werden? Es gibt weltweit immer mehr Einzelpersonen oder Zusammenschlüsse von Betroffenen, die versuchen Verantwortliche zu finden, um diese zur Haftung heranzuziehen bzw. zur Verhaltensänderung durch gerichtliche Urteile zu zwingen.

Nur bedingt eine Lösung: Umweltverbandsklage

Anerkannte Umweltvereinigungen dürfen als »Anwälte der Umwelt« auch ohne in eigenen Rechten betroffen zu sein vor Verwaltungsgerichten Klage erheben. Die Umweltverbandsklage hat ihre gesetzliche Grundlage im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen. Allerdings ist der Anwendungsbereich nach § 1 Absatz 1 UmwRG sehr eingeschränkt und wird oftmals gegen den Vorrang der Energiewende gestellt. Viele Umweltverbandsklagen richten sich gegen Planfeststellungsverfahren von Windenergieanlagen, was Greensurance® als für nicht gut befindet. Weitere Umweltverbandsklagen gegen den Bau von Straßen, Flughäfen, industrielle Tierhaltungsanlagen oder BImSchG-Kraftwerke begrüßt Greensurance® sehr.

Cashback-for-green für Green-Best-Practice: Umwelt-/Naturschutzklage

Über unser ESG-E2-Bonussystem fördern wir durch das »G« als Akronym für Green-Best-Practice-Projekte bzw. gemeinnützige Organisationen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Umweltverbandsklage im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes sucht – oder eine Klimaklage auf den Weg bringen möchte, kann auf Anfrage finanzielle Unterstützung als Green-Best-Practice-Projekt/Organisation erhalten. Gerne unterstützen wir auch eine laufende Klimaklage, um diese in eine höhere Instanz zu bringen.

Prominente, aktuelle und abgeschlossene Klimaklagen

2021

Fall Royal Dutch Shell – Konzern-Menschenrechts- und Klimaverantwortung

7 Organisationen & 17.379 EinzelklägerInnen ./. Royal Dutch Shell (RDS)
2013

Klimafall Urgenda. Sorgfaltspflicht nach Artikel 2 und 8 EMRK. Reduzierung der Treibhausgasemissionen

Stiftung Urgenda & 886 Einzelpersonen (Gemeinwohlklage) ./. Staat Niederlande
2021

Der Fall: Klimaschutzklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Klimaschutzgesetz

FFF – Luisa Neubauer & 8 junge Menschen ./. Deutsche Klimapolitik
2022

Der Fall Bio-Bauer Ulf Allhoff-Cramer

Biolandwirt Ulf Allhoff-Cramer ./. VW
2015

Der Fall »Huaraz« Peru

Herr Saùl Luciano Lliuya ./. Energiekonzern RWE
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