Klimafall Urgenda. Sorgfaltspflicht nach Artikel 2 und 8 EMRK. Reduzierung der Treibhausgasemissionen

Noch vor der Verabschiedung des »Übereinkommen von Paris« am 12. Dezember 2015 hat das Bezirksgericht Den Haag am 24.06.2015 entschieden, dass der Staat mehr Maßnahmen ergreifen muss, um die Treibhausgasemissionen in den Niederlanden zu reduzieren. Ermöglicht wurde dieses Urteil durch die Zivilcourage der Stiftung Urgenda im Zusammenschluss mit 886 weiteren niederländischen Einzelpersonen.

Das erstinstanzliche Urteil hielt den Berufungen stand und wurde selbst vom Obersten Gerichtshof der Niederlande bestätigt. Im Urteil 19/00135 des Obersten Gerichtshof wird festgehalten: »Dies bedeutet, dass die gerichtliche und gerichtlich sanktionierte Anordnung an den Staat, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020, um mindestens 25% zu reduzieren, endgültig in Kraft bleibt.«

Das besondere an diesem Urteil ist, dass sowohl das Berufungsgericht als auch der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass der Staat die »Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)« verletzt. Insbesondere die Artikel 2 EMRK der das Recht auf Leben schützt und Artikel 8 EMRK mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

An dieser Klimaklage zeigte sich bereits in einem frühen Stadium der Klimaklagen, wie bedeutend die Zivilcourage ist und welche zukunftsweisenden Urteile erreicht werden können. Das Urteil gilt als Meilenstein in der Entwicklung menschenrechtsbasierter Klimaklagen.

Gerichtsquellen:

Bezirksgericht Den Haag, 24.06.2015, Az. C/09/456689 / HA ZA 13-1396
Link: https://uitspraken.rechtspraak.nl/#!/details?id=ECLI:NL:RBDHA:2015:7196

Berufungsgericht Den Haag, 09.10.2018, Az. 200.178.245/01
Link: https://uitspraken.rechtspraak.nl/#!/details?id=ECLI:NL:GHDHA:2018:2610

Oberster Gerichtshof der Niederlande, 20.12.2019, Az. 19/00135
Link:https://uitspraken.rechtspraak.nl/#!/details?id=ECLI:NL:HR:2019:2006

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