Oft gefragt – über Rechtsschutz nicht versicherbar Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten zählt das Familienrecht (z.B. Scheidungsangelegenheiten), das Lebenspartnerschaft- sowie das Erbrecht. Das hat vor allem ökonomische Gründe – denn es ist leicht nachvollziehbar, dass aufgrund der oft hohen Streitwerte die Kosten für Rechtsschutz in diesen Rechtsfragen sehr hoch sein können. Würden Rechtsschutzversicherer für diese Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz bieten, wäre der Versicherungsbeitrag nicht mehr bezahlbar. Jedoch bieten Rechtsschutzversicherer oft Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht an. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten, wenn diese nicht mit einer andern gebührenpflichtigen Tätigkeit eines Rechtsanwalts zusammenhängen.

Der grüne Rechtsschutztarif YOLIG* beispielsweise übernimmt darüber hinaus bei einer anwaltlichen Tätigkeit, die über die Beratung hinausgeht, entweder die gesetzliche Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen und in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im außergerichtlichen Bereich bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,- EUR (nicht jedoch Kosten aufgrund gerichtlicher Interessenswahrnehmung und nicht im Zusammenhang mit Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft – oder bei außergerichtlicher Konfliktlösung durch Mediation die Vergütung des Mediators bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- Euro bzw. für bis zu fünf Sitzungen und Stundensätzen von bis zu 200,- Euro). Versicherungsschutz besteht hier sogar dann, wenn der Mediator kein Rechtsanwalt ist.

* Bitte beachten: Grundsätzlich gilt das dem Versicherungsschutz hinterlegte Bedingungswerk. Versichert ist ausschließlich das, was in den aktuellen Versicherungsbedingungen hinterlegt ist.

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